Für viele ist der eigene Garten ein wichtiger Rückzugsort, der die dringend benötigte Erholung vom Alltag ermöglicht und dadurch die Lebensqualität steigert. Mit einem Gartenhaus wirkt diese private Oase zum einen immer ordentlich und aufgeräumt, zum anderen bietet die überdachte Fläche auch bei ungünstigem Wetter einen Unterschlupf. Dieser Beitrag erläutert, worauf es bei der Auswahl ankommt und welche Alternativen es gibt.
Äußere Gegebenheiten und Nutzungszweck
Welches Gartenhaus sich für das eigene Grundstück eignet, hängt zum einen maßgeblich davon ab, wie viel Platz vorhanden ist. In einem eher kleinen Garten würde ein großes Gartenhaus überdimensioniert wirken, weshalb genau ausgemessen werden sollte, welche Größe ein harmonisches Gesamtbild ergibt.
Zum anderen ist der geplante Verwendungszweck ein wichtiges Kriterium. Wer das kleine Haus nur zur Aufbewahrung seiner Werkzeuge, des Rasenmähers und weiterer Utensilien benötigt, kann ein einfaches Modell mit geringer Wandstärke wählen. Wer sich hingegen zu jeder Jahreszeit länger im Gartenhaus aufhalten will, sollte auf eine ausreichende Dämmung und Platz für Sitzgelegenheiten achten. Soll das Gebäude ein zweites Zuhause darstellen und Gästen Platz für die Übernachtung bieten, dann sollte die Grundfläche 20 Quadratmeter nicht unterschreiten.
Gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen
Im Hinblick auf die Größe gilt es, die damit verbundenen rechtlichen Vorschriften zu beachten, denn ab einer Fläche von zehn Quadratmetern sind Gartenhäuser beispielsweise in Berlin und Sachsen genehmigungspflichtig. Mehr Raum darf es in Süddeutschland sein, zum Beispiel in Bayern, wo erst ab einer Größe von 75 Quadratmetern eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wer in einem Bundesland lebt, das hinsichtlich der Bauerlaubnis strenge Vorgaben macht, kann statt des zweiten Hauses Gartenpavillons aufstellen. Der Vorteil ist klar: Es ist weder eine Baugenehmigung noch ein Fundament erforderlich, und bei einem Umzug kann der Pavillon einfach mitgenommen werden.
Damit die Gemeinde die Genehmigung ausstellen kann, muss der Bebauungsplan der Siedlung auch für die Errichtung des Gartenhauses berücksichtigt werden. Auch die Baulinien, die für das eigene Grundstück gelten, müssen eingehalten werden. Durch die vielfältigen Vorgaben kann zum Beispiel der Plan, das Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze aufzustellen, zunichte gemacht werden. Grundsätzlich gilt, dass die Stadtverwaltung für die Erteilung der Genehmigung zuständig ist. Wer ein Gartenhaus plant, sollte sich direkt an den Bürgermeister oder das Landratsamt wenden, um die baurechtlichen Hürden in Erfahrung zu bringen.
Bei der Planung eines Gartenhauses gilt es also, einige Kriterien zu beachten. Wer Schritt für Schritt vorgeht und sich genug Zeit lässt, sollte dabei jedoch keine Probleme haben.